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   VG Hannover, 20.09.2022 - 2 A 2837/20   

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VG Hannover, 20.09.2022 - 2 A 2837/20 (https://dejure.org/2022,29262)
VG Hannover, Entscheidung vom 20.09.2022 - 2 A 2837/20 (https://dejure.org/2022,29262)
VG Hannover, Entscheidung vom 20. September 2022 - 2 A 2837/20 (https://dejure.org/2022,29262)
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  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 13.11

    Polizeizulage; Erschwerniszulage; Mobile Fahndungseinheit der Bundespolizei;

    Auszug aus VG Hannover, 20.09.2022 - 2 A 2837/20
    Es kommt für das klägerische Begehren folglich darauf an, dass er einer der erschwerniszulageberechtigten Einheiten zur Dienstleistung zugewiesen ist (BVerwG, Beschl. v. 3.6.2011 - 2 B 13.11 -, juris Rn. 12).

    Zu den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG im Besoldungsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Bewilligung von Erschwerniszulagen im Polizeiwesen, führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 3. Juni 2011 - 2 B 13.11 -, juris Rn. 6 ff. aus:.

    Dessen Besonderheiten bestehen typischerweise darin, dass die Beamten in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell verantwortliche, möglicherweise einschneidende Maßnahmen treffen und bereit sein müssen, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben notfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (BVerwG, Beschl. v. 3.6.2011 - 2 B 13.11 -, juris Rn. 10).

    Es kommt auf die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Amt und nicht auf die erschwernisbegründende Tätigkeit im Einzelnen an (BVerwG, Beschl. v. 3.6.2011 - 2 B 13.11 -, juris Rn. 12 f.; OVG NRW, Beschl. v. 21.2.2011 - 1 A 2884/09 -, juris Rn. 82).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 1 A 2884/09

    Anspruch des Angehörigen einer Mobilen Fahndungseinheit der Bundespolizei (MFE)

    Auszug aus VG Hannover, 20.09.2022 - 2 A 2837/20
    Sie sind damit bei einer typisierenden Betrachtung ihrer Aufgaben bei der Festnahme von Personen einer höheren Gefährdung ausgesetzt (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 26.6.2009 - 13 K 3869/07 -, juris Rn. 61; OVG NRW, Beschl. v. 21.2.2011 - 1 A 2884/09 -, juris Rn. 85).

    Es kommt auf die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Amt und nicht auf die erschwernisbegründende Tätigkeit im Einzelnen an (BVerwG, Beschl. v. 3.6.2011 - 2 B 13.11 -, juris Rn. 12 f.; OVG NRW, Beschl. v. 21.2.2011 - 1 A 2884/09 -, juris Rn. 82).

  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    Auszug aus VG Hannover, 20.09.2022 - 2 A 2837/20
    Zu einer analogen Anwendung besoldungsrechtlicher Vorschriften führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2.13 -, juris Rn. 18 ff. aus:.
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Hannover, 20.09.2022 - 2 A 2837/20
    Diese Möglichkeit ist dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (BVerwG, Urt. v. 10.10.2002 - 6 C 8.01 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13

    Zur Umsetzung und amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten bei umfangreicher

    Auszug aus VG Hannover, 20.09.2022 - 2 A 2837/20
    Der Dienstherr muss Beamte amtsangemessen verwenden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 26.3.2013 - 1 M 23/13 -, juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2010 - 1 A 1926/09

    Prozessuale Geltendmachung eines Anspruchs auf eine höhere als die gesetzlich

    Auszug aus VG Hannover, 20.09.2022 - 2 A 2837/20
    Zwar hat er ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung (vgl. hierzu im Einzelnen OVG NRW, Urt. v. 26.11.2010 - 1 A 1926/09 -, juris Rn. 28 ff.).
  • VG Düsseldorf, 26.06.2009 - 13 K 3869/07

    Erschwerniszulage allgemeiner GLeichheitssatz Besoldungsrecht

    Auszug aus VG Hannover, 20.09.2022 - 2 A 2837/20
    Sie sind damit bei einer typisierenden Betrachtung ihrer Aufgaben bei der Festnahme von Personen einer höheren Gefährdung ausgesetzt (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 26.6.2009 - 13 K 3869/07 -, juris Rn. 61; OVG NRW, Beschl. v. 21.2.2011 - 1 A 2884/09 -, juris Rn. 85).
  • VG Berlin, 16.01.2004 - 5 A 214.99
    Auszug aus VG Hannover, 20.09.2022 - 2 A 2837/20
    Ein zulässiger Differenzierungsgrund liegt auch darin, dass das Mobile Einsatzkommando im ganzen Bundesland eingesetzt und damit einer weiteren erheblichen Belastung ausgesetzt wird (vgl. auch VG Berlin, Urt. v. 16.1.2004 - 5 A 214.99 -, juris Rn. 23).
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